AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen; davon abweichende oder dem entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden und Lieferanten sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
    2. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
    3. Unsere Angebote sind freibleibend; sie müssen innerhalb von sechs Wochen ab Angebotsdatum gerechnet angenommen werden. Angebotsannahme kann auch durch Auftragserteilung erfolgen. Ein Vertrag kommt aber erst durch Auftragsbestätigung bzw. Ausführung des Auftrages zustande.
    4. Aufrechnung oder Zurückhaltung durch unsere Kunden ist grundsätzlich unzulässig.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Sollten unsere Bedingungen oder Teile daraus dem AGB Gesetzt widersprechen, so gelten sie nur gegenüber Kaufleuten.
    6. Nach dem Datenschutzgesetz ist es uns erlaubt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten zu speichern; die Verwendung der von uns gespeicherten Daten erfolgt ausschließlich nach den gesetzlich zulässigen und vertraglich notwendigen Bedingungen. Mit der Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen gilt unser Kunde als darüber informiert, dass über ihn für die gegenseitige Geschäftsbeziehung notwendige Daten gespeichert werden.
    7. Für die Geschäftsbeziehung gilt grundsätzlich deutsches Recht.
  2. Preise
    1. Unsere Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils geltenden Prozentsatz gesondert berechnet.
    2. Grundsätzlich werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Preise zuzüglich Steuern berechnet.
    3. Unsere Preise verstehen sich frei Auslieferungslager, bzw. ab Werk, wenn nicht ausdrücklich eine andere Preisstellung vereinbart ist.
    4. Bei frei Haus-Lieferung werden die Zustellkosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    5. Bei einem Auftrags-Nettowert von weniger als € 250,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,-.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Rekonditionierte Industrieverpackungen: nach Rechnungserhalt, netto. Neue Industrieverpackungen und alle anderen Waren: 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ./. 2 % Skonto.
    2. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.
    3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich, nicht die Einreichung des Zahlungsbelegs oder Ausstellung-/Eingangsdatum eines Schecks.
    4. Auch bei anders lautenden Bestimmungen unseres Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf etwaige entstandene Kosten und Zinsen, dann auf die älteren offenen Rechnungen anzurechnen.
    5. Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag unserer Forderung an Zinsen in Höhe des uns in Rechnung gestellten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
    6. Wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen können, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und/oder zusätzliche Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere für noch offene Bestellungen.
    7. In den vorgenannten Fällen sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beantragen.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen, einschließlich etwaiger Nebenkosten, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
    2. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu veräußern, solange er sich nicht uns gegenüber in Verzug befindet.
    3. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung sind ihm untersagt.
    4. Sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an verarbeiteten bzw. vermischten Waren tritt uns der Kunde schon jetzt ab; er ist verpflichtet auf unser Verlangen die Abtretung den beteiligten Dritten gegenüber bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
    5. Von einer Pfändung oder jedweden anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
  5. Lieferung
    1. Als Lieferfrist wird der wahrscheinliche Tag der Verladung bzw. Auslieferung der Ware bezeichnet.
    2. Verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
    3. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von mindestens 8 Wochen vom Vertrag zurücktreten, weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    4. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.
    5. Unvorhersehbare Hindernisse und Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der Lieferfrist nach Wegfall des Hinderungsgrundes, ohne dass wir für etwa durch die Verzögerung entstandene Schäden ersatzpflichtig werden.
    6. Ereignisse, die die Vertragsgrundlage ganz oder teilweise in erheblichem Maß verändern oder einschränken, gleichgültig, ob sie beim Kunden oder uns bzw. unseren Zulieferern eintreten, berechtigen uns, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder teilweise den veränderten Umständen anzupassen.
  6. Versand
    1. Bei Lieferungen die nicht durch unseren Fuhrpark erfolgen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Frachtführer übergeben wurde.
    2. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
    3. Wenn versandfertige Ware nicht sofort abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn der Transport zeitweise oder dauernd unmöglich ist, wird der vereinbarte Kaufpreis trotzdem fällig.
  7. Gewährleistung, Haftung
    1. Beanstandungen sind unverzüglich nach Warenerhalt, spätestens jedoch nach fünf Arbeitstagen an uns zu melden; bei offen erkennbaren Beschädigungen müssen Art und Umfang der Beschädigung auf dem Frachtbrief / Lieferschein vermerkt und vom Beauftragten des Frachtführer (Fahrer) bestätigt werden.
    2. Mängel oder Beschädigungen eines Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder zur ganz oder anteilig verzögerten Zahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises.
    3. Bei rechtzeitiger und vertragsgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl entweder Ersatz oder schreiben den Gegenwert gut; weiter gehende Ansprüche (Schadenersatz, Konventionalstrafen etc.) sind ausgeschlossen.
    4. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu prüfen, ob die von uns gelieferten Verpackungen die für seine Füllgüter erforderlichen Eigenschaften besitzen, auch bezüglich Transport- und Lagerbeanspruchungen, und ob sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Griffe sind nur Tragevorrichtungen von Hand über Flur und nicht für mech. Fördermittel geeignet. Bei Gefahrgut zugelassenen Verpackungen setzen wir voraus, dass dem Käufer die entsprechenden Prüfzeugnisse und –berichte vorliegen. Der Kunde ist ebenfalls für die Kontrolle des sachgemäßen und mangelfreien Verschlusses beim Einsatz der Verpackungen verantwortlich.
    5. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach unserer schriftlichen Ablehnung, spätestens 6 Monate nach Empfang der Ware. Der Käufe ist in keinem Fall berechtigt, wegen etwaiger Mängel den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Castrop-Rauxel. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.